Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte bei Neubau oder Nutzungsänderung eines Gebäudes

Ein Brandschutzkonzept muss bei einer Nutzungsänderungen bestehender Gebäude oder bei Neubauten erstellt werden.

Dieser Nachweis des Brandschutzes ist in der Regel neben den für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) vor der Baugenehmigung einzureichen.

Das Brandschutzkonzept bzw. der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden. Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind.

Meistens geschieht dies durch die Einhaltung der Anforderungen aus der Bauordnung, kann aber ebenso durch Abweichungen vom Baurecht erfolgen, bei denen durch vollwertige Ersatzmaßnahmen (Kompensationen) das erforderliche Schutzziel der baurechtlichen Bestimmung erreicht wird.

Die Kosten für ein Brandschutzkonzept orientieren sich an der AHO (Leistungen für Brandschutz, Stand Juni 2018)

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Honorarangebot

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